Konkret will die Regierung prüfen und ausführlich Bericht erstatten, ob und nach welchen Zulassungskriterien Glaubensgemeinschaften die Möglichkeit einer «kleinen Anerkennung» durch den Staat erhalten sollen. Die EVP ist überzeugt, dass die in der Kantonsverfassung vorgesehene Möglichkeit der Anerkennung weiterer Glaubensgemeinschaften auf Dauer nicht toter Buchstabe bleiben darf. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das System der öffentlich-rechtlichen Anerkennung generell ins Wanken gerät. Der Bericht «Dienstleistungen, Nutzen und Finanzierung von Religionsgemeinschaften in der Schweiz» (NFP58, Projekt FAKIR) hat aufgezeigt, dass nicht nur Landeskirchen, sondern auch nicht anerkannte Freikirchen einen grossen Nutzen für die Gesamtgesellschaft erbringen. Das grosse Engagement dieser Gemeinschaften - meist in vielen Stunden Freiwilligenarbeit erbracht - kommt in etlichen sozialdiakonischen Projekten Menschen zugute, die nicht Mitglied sind.
Für diese Glaubensgemeinschaften würde eine Anerkennung nicht nur materielle Vorteile bringen, sondern vor allem eine stärkere gesellschaftliche Akzeptanz. Gemeinschaften, die sich über Jahrzehnte vorbildlich gesellschaftlich integriert haben und auch dem Wohl der Gesellschaft dienen, sollen nicht länger einem Verdacht ausgesetzt sein, nur weil sie nicht öffentlich-rechtlich anerkannt sind.
Kontakt:
Marc Jost, Grossrat, 076 206 57 57
Philippe Messerli, Grossrat, 076 588 63 36
© 2025 EVP Kanton Bern, info@evp-be.ch