Die Finanzdebatte vom November 2017 mit Entlastungspaket, Steuergesetz und Sozialhilfegesetz war geprägt vom Powerplay für privilegierte Personenkreise. Leider gelang es dem Grossen Rat damals nicht, tragende Kompromisse für die gesamte Gesellschaft zu schmieden. Nun stehen nicht genügend Mittel für sozial Schwächere zur Verfügung. Die Finanzplanung ist von diesen Entscheiden geprägt und lässt weitere Grabenkämpfe erahnen. Die EVP kann sich deshalb nur sehr zurückhaltend über die ausgeglichenen Planjahre freuen.
Die Budgetzahlen zeigen, dass für die geplante Steuersenkung bei juristischen Personen einschneidende Einschränkungen bei Prävention, Bildung und Betreuung vorgenommen werden müssen. Das Parlament hat sich leider bei der diesbezüglichen Weichenstellung geweigert, auf den EVP-Kompromissvorschlag einzutreten, der die Steuern für gewinnstärkste Unternehmen weniger weitgehend senken und dafür auf schädliche Sparmassnahmen verzichten wollte. Es ist nicht konstruktiv, wenn in der kommenden Volksabstimmung nur zwischen «alles oder nichts» abgestimmt werden kann.
Mit unkoordiniertem Stellenabbau will die Regierung den weiteren finanziellen Herausforderungen ab 2021 begegnen. Die EVP fordert, dass die 2016 erheblich erklärte EVP-Motion von Grossrat Hans Kipfer mit einem konkreten Projekt zur Effizienzanalyse und Optimierung in der Verwaltung endlich umgesetzt wird.
Die Regierung zeigt eine Finanzierungslücke bei den Investitionsvorhaben auf. Die EVP befürwortet einen transparenten Umgang mit der Finanzierung kommender Grossprojekte. Einer neuen Fondslösung steht die EVP jedoch kritisch gegenüber. Auch innerhalb der Schuldenbremse kann für Investitionen willentlich eine Neuverschuldung in Kauf genommen werden. Die EVP begrüsst es, wenn Entscheide auf diesem Weg transparent aufbereitet werden.
Gleichzeitig mit dem Voranschlag berät das Parlament im November über den viel zu spät vorliegenden Geschäftsbericht 2017. Auf Grund der Vorkommnisse rund um die Einführung von HRM2 empfiehlt die EVP, folgende Handlungsfelder anzugehen:
- Der Einführungsprozess HRM2 soll durchleuchtet und Lehren für Zukunftsprojekte wie ERP gezogen werden.
- Die Buchführungsstruktur im gesamten Kanton soll interdirektional überprüft und die Prozesse in geeigneter Weise angepasst werden.
- Die Zusammenarbeit zwischen Finanzkontrolle und Regierungsrat ist auf eine neue Basis zu stellen.
Auch wenn der mangelhafte Jahresabschluss 2017 dereinst vom Parlament genehmigt wird, hat die Regierung alles daran zu setzen, die von der Finanzkontrolle bemängelten Punkte in nützlicher Frist zu eliminieren.
Die EVP stellt zusammenfassend fest, dass die Entscheide aus dem EP18 zu einer Destabilisierung der Zusammenarbeit der wesentlichen Kräfte im Kanton geführt haben und dass die Regierung noch keine Perspektiven entwickelt hat, wie den finanziellen Herausforderungen ab 2021 begegnet werden soll.
Kontakt:
Hans Kipfer, Grossrat, Mitglied FIKO, 079 624 13 88